KFZ Direktversicherung
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KFZ Direktversicherung

Eine KFZ Direktversicherung ist keine Direktversicherung im Sinne des deutschen Steuerrechts, sondern die Leistung eines Versicherungsunternehmens, das über keinen Außendienst und auch keine Niederlassungen verfügt.

Als versicherungswilliger KFZ-Halter wenden Sie sich daher direkt an den jeweiligen Versicherungsträger und schließen den entsprechenden Versicherungsvertrag über das Internet, per Fax oder per Telefon ab. Die Anbieter der KFZ Direktversicherung haben durch die direkte Abwicklung der Geschäfte einen geringeren Personal- und Verwaltungsaufwand, wovon letztendlich auch Sie als Versicherungsnehmer profitieren können, da sich die niedrigen Kosten günstig auf die Beitragsberechnung auswirken.

Zu den deutschlandweit größten KFZ Direktversicherern zählen beispielsweise die HUK24, Cosmos-Direkt, ERGODirekt, usw.. Meist werden, wie auch bei anderen Versicherungen mit Außendienst und Zweigstellenbetrieb allgemein üblich, komplette KFZ-Schutzbriefe angeboten, die eine KFZ Haftpflichtversicherung, sowie wahlweise eine Teilkasko-, bzw. Vollkaskoversicherung entweder ohne oder mit Selbstbeteiligung in einer wählbaren Höhe umfassen.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in Schadensfällen die Rolle des Schuldners, das heißt, dass sie für die Kosten aufkommt, die durch einen etwaigen Schaden entstanden sind, den der Versicherungsnehmer verursacht hat. Lässt sich die Unfallschuld jedoch nicht eindeutig dem Versicherungsnehmer zuordnen, so werden eventuell gestellte Schadenersatzansprüche seitens des KFZ Versicherers mitunter angefochten. Die KFZ Direktversicherung vertritt in jedem Fall die Rechte des Versicherten, wobei diesem hierfür keine weiteren Kosten entstehen.

Um eine KFZ Versicherung abschließen zu können, muss der Fahrzeughalter mindestens 18 Jahre alt sein. Jeder KFZ-Halter ist zum Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Er muss die Bestätigung bezüglich des entsprechenden Versicherungsschutzes zusätzlich zu den anderen benötigten Unterlagen, wie beispielsweise Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und der TÜV-/AU-Bescheinigung, der örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsstelle vorlegen. Kraftfahrzeuge, die unter keinem Versicherungsschutz stehen, dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen grundsätzlich nicht gefahren werden.

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